Durchsetzung des Zuchtreglementes Art. 6b

Geschätze Züchter des KECB / FFH

Auf den 01.01.2021 wird die FFH den Artikel 6b des Zuchtreglements konsequent umsetzen.

Was bedeutet das?

Würfe müssen innerhalb der 3 Monate nach der Geburt mit allen nötigen Unterlagen gemeldet sein. Auf der Zahlungsbestätigung muss ein Verwendungszweck vermerkt sein.

Für die meisten ändert sich somit nichts, da ich die meisten Anträge in der Zwischenzeit rechtzeitig und mit allen nötigen Unterlagen erhalte.
An dieser Stelle möchte ich mich einmal bei Euch hierfür bedanken! Ihr erleichtert uns die Arbeit sehr, wenn ihr alle Dokumente in einem E-mail oder Brief uns zustellt.

Weitere Informationen zur Änderung entnehmt bitte dem Schreiben der FFH.

Link: Durchsetzung des Zuchtreglementes Art. 6b

Link: Application de l’article 6 b du règlement d’élevage