Formulare

Bitte beachten Sie, dass hier nur die Formulare beschrieben werden. Der Züchter muss selber wissen, welche Untersuchungen und Test’s er für sein/e Tier/Rasse noch benötigt. Dies steht alles im Zucht- und Registrierungsreglement der FFH.

Alle Formulare können am PC ausgefüllt und nach dem abspeichern, ausgenommen die Deckbescheinigung, direkt per E-Mail versendet werden.
Senden Sie wenn möglich, egal ob per Post oder Mail, alle benötigten Unterlagen zusammen ein. Dies erleichtert uns die Arbeit. Herzlichen Dank!

Deckbescheinigung

Ist der Deckkater im Eigentum des Züchters, ist eine Deckbescheinigung nicht notwendig. Bei Deckungen mit einem Kater von einem anderen Besitzer, ist die unterschriebene Bescheinigung des Deckkaterbesitzers mit dem Stammbucheintrag einzureichen. Bei erstmaliger Deckungen mit Katern, welche nicht bei der FFH registriert sind, muss eine Kopie des Stammbaumes des Kater mitgesendet werden. Auch Kater aus Freien Vereinen benötigen eine Bestätigung von Tierarzt, dass kein Kryptorchismus vorliegt. Dies senden Sie zusammen mit dem Stammbucheintrag an:

Vizepräsident
Jürg Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
vizepraesident@kecb.ch

Gesundheitsprüfung Zuchtkatze

Bevor eine Katze oder ein Kater zur Zucht eingesetzt wird, ist unabhängig aller Rassen eine Gesundheitsprüfung (FIFe Regel) vorzunehmen. Auf der FFH Seite ist das entsprechende Formular aufgeschaltet.

Der KECB empfiehlt seinen Mitgliedern nach wie vor, das Formular des KECB zu verwenden. Nebst den geforderten Untersuchungen gemäss Zucht- und Reistrierungsreglements, beinhaltet dieses Formular alle nötigen Punkte, die es einem Tierarzt ermöglichen, die Katze in eine Belastungsklasse einzustufen. Diese Einstufung ist Bestandteil des Schweizerischen Tierschutzgesetzes. (Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten)

Stammbucheintrag

Auch dieses Formular füllen Sie vollständig direkt am PC aus und speichern es ab. Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit dem Zahlungsnachweis (Fr. 40.- pro Stammbaum) an:

Vizepräsident
Jürg Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
vizepraesident@kecb.ch

Für zu spät beantragte Stammbäume werden folgende Bussengelder erhoben:

4 – 6 Monate nach Wurfdatum Fr. 20.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren.
6 – 12 Monate nach Wurfdatum Fr. 50.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren.
mehr als 12 Monate Fr. 100.- pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren

Zur Registration der Chipnummern der Jungtiere ist eine Kopie der ANIS-Registrierung oder des Heimtierpasses beizulegen.

Wenn Sie Jungtiere schon vergeben haben, können Sie die Transfers dem Stammbucheintrag beilegen.

Transfer

Jeder Besitzerwechsel ist dem Stammbuchsekretariat mittels diesem Formular zu melden. Das Formular ist zusammen mit dem Originalstammbaum per Post, an das Stammbuchsekretariat einzusenden.

Sekretariat FFH
Theres Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
loh@ffh.ch

Gesuch um einen Zwingernamen

Bitte vergewissern sie sich auf der Webseite der FIFe, ob ihr gewünschter oder ein ähnlich klingender Name nicht schon vergeben ist.
Das ausgefüllte Zwingernamen Antragsformular senden sie mit dem
Zahlungsnachweis von Fr. 120.- an:

Vizepräsident
Jürg Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
vizepraesident@kecb.ch

Ausstellungsanmeldung FFH

Für Ausstellungen der FFH benützen Sie bitte dieses Formular zur Anmeldung Ihrer Katze. Bitte das Formular am PC ausfüllen. Das Formular schicken Sie dann zur Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im KECB an:

sekretariat@kecb.ch

Im gleichen Mail im cc fügen Sie die Mailadresse des Veranstalters ein. Diese finden Sie auf der entsprechenden Ausschreibung der Ausstellung.

Für ausländische Ausstellungen empfehlen wir das Formular des entsprechenden Landes zu verwenden.