Zucht

Informationen über das Zucht- und Ausstellungswesen

Bevor Sie mit dem Züchten von Katzen beginnen, informieren Sie sich über Gesetze (BLV), Aufwand, Haltung (Deckkater) und Anforderungen der Tiere anhand von Fachliteratur, bei erfahrenen Züchtern oder besuchen Sie den Neuzüchtertag, welcher 1x im Jahr vom KECB durchgeführt wird.

Zwingername

Wenn Sie sich entschlossen haben Katzen zu züchten, so brauchen Sie einen eigenen Zwingernamen damit Ihre Jungtiere überhaupt einen FFH-Stammbaum erhalten.
Auf dem Formular müssen Sie drei Zwingernamen angeben: der von Ihnen gewünschte Namen als erstes sowie noch zwei weitere Namen als Alternative, da innerhalb der FIFé jeder gleiche/ähnliche Name nur einmal vergeben wird. Für die Urkunde müssen im Voraus Fr. 120.00 auf das angegebene Konto* der FFH überwiesen werden. Das ausgefüllte Formular senden Sie, unbedingt einen Zahlungsnachweis** beilegen, an den Vizepräsidenten des KECB:

Jürg Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
vizepraesident@kecb.ch

Regelung betreffend Stammbaumumschreibung von Katzen aus FIFE, sowie aus Freien Vereinen

Eine Kopie des Originalstammbaumes ist zusammen mit einem Zahlungsnachweis** über Fr. 40.00 an den Vizepräsidenten des KECB

Jürg Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
vizepraesident@kecb.ch

zu senden. (Kontoangaben siehe unten*). Achten Sie darauf, dass die Adresse des Züchters ersichtlich ist. Sollten Unklarheiten beim Eintragen der korrekten Farbe bestehen, so haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, Ihre Katzen an einer Ausstellung vor dem Richten an der Farbkontrolle zu präsentieren. Melden Sie Ihre Katze wie gewohnt an eine Ausstellung an und vermerken Sie unter Klasse 13 (Kontrollklasse), dass die Farbe kontrolliert werden muss. Dies gilt auch für Jungtiere aus eigener Zucht.

Eintragungsgesuche im Stammbuch (für Jungtiere)

Das Beantragen von Stammbäumen muss, unter Vorauszahlung von Fr. 40.00 pro Stammbaum, innert dreier Monate ab dem Wurfdatum erfolgen. Senden Sie die Formulare, gut leserlich und vollständig ausgefüllt, an unseren Vizepräsidenten:

Jürg Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
vizepraesident@kecb.ch

Dem Stammbucheintrag muss immer ein Zahlungsnachweis** beiliegen.

Bussen für zu spät eingereichte Stammbucheinträge:
4 – 6 Monate nach Wurfdatum; Fr. 20.– pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren
6 – 12 Monate nach Wurfdatum; Fr. 50.– pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren
ab 12 Monaten nach Wurfdatum; Fr. 100.– pro Stammbaum, zusätzlich zu den normalen Gebühren

Anfangsbuchstabe für die Namen der neugeborenen Kätzchen

im Jahr 2023 = K
im Jahr 2024 = L

Übertragungsgesuch (Transfer)

Jeder Eigentümerwechsel einer FFH Katze muss dem FFH-Stammbuchsekretariat,

Theres Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf

gemeldet werden. Bitte Original-Stammbaum und komplett ausgefüllten Transfer beilegen.

Tod, Kastration oder Sterilisation der Katze

Bitte melden Sie dies direkt dem FFH-Stammbuchsekretariat,

Theres Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
loh@ffh.ch

Für den Fall der Kastration/Sterilisation eine entsprechende Bestätigung des Tierarztes bzw. eine Rechnung aus welcher das kastrierte/sterilisierte Tier eindeutig hervorgeht. Es wird kein neuer Stammbaum ausgestellt.

Katzenausstellungen

Bevor Sie an Ausstellungen teilnehmen, informieren Sie sich bei erfahrenen Ausstellern oder beim Vorstand über die Vorbereitungen für die Teilnahme. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular für Ausstellungen im In- und Ausland senden Sie bitte gut leserlich und vollständig ausgefüllt per Mail an sekretariat@kecb.ch. Wir empfehlen dringend immer auch eine Kopie (noch ohne Bestätigung des KECB und mit dem Hinweis, dass die Bestätigung durch den Club angefordert wurde) direkt an den Veranstalter zu senden. Sie reduzieren so die Gefahr, dass Ihre Anmeldung verloren geht und der Veranstalter nichts von Ihrer Anmeldung weiss.

Titeländerung einer Katze

Melden Sie dies direkt an das FFH-Stammbuchsekretariat:

Theres Habegger
Turnweg 40
3427 Utzenstorf
loh@ffh.ch

Legen Sie bitte Kopien der Richterberichte bei. Der Original-Stammbaum muss nicht eingesandt werden, da wegen einer Titeländerung kein neuer Stammbaum gedruckt wird. Selbstverständlich wird der Titel aber im Stammbaum nachgeführt und die entsprechenden Titel erscheinen automatisch bei den Nachkommen.

Wünschen Sie aus irgendeinem Grund (z.B. finaler Titel – Ende der Ausstellungskarriere) unbedingt einen neuen Stammbaum, ist dies ausnahmsweise möglich. Dafür legen Sie den Original-Stammbaum und ein frankiertes und an Sie adressiertes Rückantwort-Couvert bei.

Formulare

Die in diesem Merkblatt aufgeführten Formulare finden Sie hier.

Für jeden Antrag, Transfer, Besitzerwechsel ist immer ein frankiertes Rückantwortcouvert beizulegen.

* Postkonto der FFH für alle Überweisungen bezüglich Stammbäumen/Transfers und Zwingernamenanträgen:
PC 30-28242-0; IBAN CH24 0900 0000 3002 8242 0; BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
Begünstigter: 5504 Othmarsingen, Fédération Féline Helvétique

**Bitte dringend beachten: Ein Zahlungsauftrag gilt nicht als Zahlungsnachweis! Es muss eine (Post-) Quittung oder ein Telebanking-Auszug beigelegt werden, aus welchem die Ausführung oder die Belastung des Zahlungsauftrages unmissverständlich ersichtlich ist!