Text der Erklärung wurde angepasst.
An der DV der FFH vom 07.04.2018 konnte der KECB leider die Delegierten nicht von der Sinnhaftigkeit der „Gesundheitsprüfung für Zuchtkatzen“ der Technischen Kommission (TK) überzeugen und der Rekurs gegen das Zucht- und Registrierungsreglement wurde mit 18 zu 15 angenommen.
Der Vorstand des KECB stellt somit den Mitgliedern des KECB sein eigenes Formular „Gesundheitsprüfung für Zuchtkatzen“ zur Verfügung. Die Verwendung des Formulars ist freiwillig, da ja die „Gesundheitsprüfung“ von der DV der FFH abgelehnt wurde.
Der Vorstand des KECB empfiehlt aber seinen Mitgliedern, im Zusammenhang mit dem Schweizerischem Tierschutzgesetz und dessen Verordnungen, dieses Formular zu verwenden. Sprechen Sie Ihren Tierarzt auf die Belastungsklassen an.
Es muss klar zwischen einem Gesundheitszeugnis für ein Kitten, welches ein seriöser Züchter beim Verkauf des Kittens mitgibt oder einer Gesundheitsuntersuchung für Zuchtkatzen unterschieden werden.
Gesundheitszeugnis Kitten:
Ein Gesundheitszeugnis für ein Kitten stellt ihnen ihr Tierarzt aus. Darin wird unter anderem stehen, dass das Kitten geimpft, entwurmt und frei von Parasiten ist. Die Abgabe des Kittens erfolgt meistens mit 12 Wochen. Zu diesem Zeitpunkt ist aber das Kitten noch voll im Wachstum und entwickelt sich dem entsprechend noch.
Gesundheitsuntersuchung Zuchtkatzen:
Es müssen:
- Die FIFe Registrierungs-Regeln
- Die FIFe Zuchtregeln
- Die FFH Zuchtregeln
- Das Schweizer Tierschutzgesetz
immer für sich gesondert betrachtet werden.
Das Schweizer Tierschutzgesetz (455 TSchG & 455.102.4 ) schreibt vor, mit welchen Belastungsklassen gezüchtet werden darf und wie (Verpaarungen der Belastungsklassen). Damit eine aussagekräftige Beurteilung der Katze durch den Tierarzt erfolgen kann, sollte die Katze so weit wie möglich entwickelt sein und die rassetypischen Merkmale sind entsprechend ausgeprägt. Der Tierarzt stuft eine Zuchtkatze nach rein optischen Punkten in eine Belastungsklasse ein.
Hier kommt das Formular des KECB zum Einsatz, welches:
- Alle nötigen Angaben und Auflagen der FIFe beinhaltet.
- Die Registration des Mikrochips bei der FFH beinhaltet, wenn nicht schon als Jungtier geschehen. (Ablesung durch einen Tierarzt und dessen Unterschrift)
- Ausreichende Anhaltspunkte für den Tierarzt enthält, um die Katze in eine Belastungsklasse einzustuffen.
Gentests sind kein Bestanteil zur Einstufung in die Belastungsklasse, sind aber bei gewissen Rassen von der FIFe vorgeschrieben, wenn eine Katze in die Zucht geht. Der Züchter muss die erforderlichen Gentest wie bis anhin einreichen. Das gleiche gilt für den Audiometrietest der weissen Katzen.
Der Vorstand empfiehlt seinen Mitgliedern nochmals, dieses Formular zu benützen und eine Kopie an das Stammbuchsekretariat zu senden.